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Ausnahmegenehmigung für hochgefährliche Pflanzenschutzmittel mit Clothianidin

30.04.2012

Zum wiederholten Male unterläuft das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Verbot des Pflanzenschutzmittels "Santana" mit dem hochgefährlichen Wirkstoff Clothianidin. Clothianidin gehört zu der für Bienen sehr giftigen Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide.

Wie schon in den beiden vergangenen Jahren erteilte das BVL eine befristete Zulassung für Clothianidin auf Basis des Artikel 53 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Im Rahmen dieser Verordnung ist eine Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung bis zu 120 Ta­gen zulässg, sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuweh­renden Gefahr als notwendig erweist. Damit wird unter dem Deckmantel der "Notfallsituation" die Ausnahme zur Regel.

Interessanter Bericht zum Wirkstoff Clothianidin aus Österreich:




Siehe folgende Artikel:
• "Bienensterben im Maisfeld" - Süddeutschen Zeitung
• "Zulassungen für Notfallsituationen" - BFL
• "EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009" - Recht der Europäische Union
• "Pestizide schwächen Bienen" - Audiobeitrag Deutschland Funk vom 24.04.2012

Pestizid Aktions-Netwerk e.V.



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