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EuGH-Urteil zu Gentechnik-Spuren im Honig
07.09.2011Im Urteil vom 6. September bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Auffassung, daß Lebensmittel schon mit kleinsten Gentechnik-Spuren von Pflanzen ohne lebensmittelrechtlicher Zulassung innerhalb der EU, im Sinne des europäischen Gentechnikrechts, gentechnisch veränderte Lebensmittel sind. Somit dürfen diese nicht ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung in den Verkehr gebracht werden.
In diesem Falle führt die Verunreinigung von Honig durch Pollen, der in der EU nicht lebensmittelrechtlich zugelassenen Genmaissorte MON810, auch zum Verlust der lebensmittelrechtlichen Zulassung des Honigs. Der Honig ist damit nicht mehr verkehrsfähig und muß vernichtet werden.
Siehe folgende Artikel:
"EuGH-Urteil Erfolg für Imker oder Pyrrhussieg?" - DIB
"Richter verschärfen Regeln für Gen-Honig" - Süddeutsche Zeitung
"Folgen des 'Honigurteils': Klage ist ein 'dorniger Weg'" - agrarheute
"Was bedeutet das Honig-Urteil?" - ZEIT Online
"Bündnis zum Schutz der Bienen" initiiert von Melifera e.V.
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